Welche Aufgaben, Ziele hat die Luchs-Initiative Baden-Württemberg e.V.
Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes in Baden-Württemberg; hier besonders die
wissenschaftlich begleitete Wiedereinbürgerung ausgerotteter Tierarten und der Schutz bedrohter Tierarten in
Baden-Württemberg.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des
Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks
Verwendung für die Förderung des Naturschutzes.
Mitgliedschaft - Unterstützung
Mitglied kann jede Person oder Organisation werden, die die Satzung anerkennt und den Vereinszweck fördern
will. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die
Mitgliedschaft endet außer durch den Tod des Mitglieds durch Austritt oder Ausschluß. Der Austritt ist nur zum
Schluß eines Vereinsjahres und schriftlich zulässig. Der Ausschluß eines Mitglieds ist möglich bei groben
Verstößen gegen das Vereinsziel oder Verstößen gegen die Beitragspflicht. Er wird einstimmig vom Vorstand
oder mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen.
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