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Welche Aufgaben, Ziele hat die Luchs-Initiative Baden-Württemberg e.V.

Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes in Baden-Württemberg; hier besonders die wissenschaftlich begleitete Wiedereinbürgerung ausgerotteter Tierarten und der Schutz bedrohter Tierarten in Baden-Württemberg.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Naturschutzes.


Mitgliedschaft - Unterstützung
Mitglied kann jede Person oder Organisation werden, die die Satzung anerkennt und den Vereinszweck fördern will. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft endet außer durch den Tod des Mitglieds durch Austritt oder Ausschluß. Der Austritt ist nur zum Schluß eines Vereinsjahres und schriftlich zulässig. Der Ausschluß eines Mitglieds ist möglich bei groben Verstößen gegen das Vereinsziel oder Verstößen gegen die Beitragspflicht. Er wird einstimmig vom Vorstand oder mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen.

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